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EU-Gewährleistungslabel 2026: Was ab dem 27. September gilt und wie JTL-Shop 5.8 dich vorbereitet

Ab dem 27. September 2026 ist bei jedem Warenverkauf an Verbraucher das neue EU-Gewährleistungslabel Pflicht – und bei Herstellergarantien über zwei Jahren zusätzlich das Garantielabel. Wir erklären, was hinter den beiden Pflichtkennzeichnungen steckt, welche Vorgaben zu Design und Platzierung gelten und wie JTL-Shop 5.8 die Umsetzung ohne Plugin übernimmt.

Was sind Gewährleistungs- und Garantielabel?

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 und der zugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 führt die EU zwei neue Kennzeichnungen ein, die ab dem 27. September 2026 bei Verbraucherverträgen über Waren anzuzeigen sind. Das Gewährleistungslabel – offiziell „harmonisierte Mitteilung" genannt – fasst die gesetzlichen Mängelrechte in einer standardisierten Grafik zusammen und ist bei jedem Verkauf an Verbraucher verpflichtend. Das Garantielabel (auch GARAN-Label) kommt nur dann hinzu, wenn ein Hersteller freiwillig eine Garantie von mehr als zwei Jahren einräumt.

Wichtig zur Einordnung: Beide Labels sind reine Pflichtinformationen – kein Gütesiegel und kein Marketinginstrument. Sie ersetzen weder deine AGB noch die Widerrufsbelehrung, sondern ergänzen sie um eine EU-weit einheitliche Darstellung. Auf den ersten Blick sehen sich die beiden Grafiken zum Verwechseln ähnlich – rechtlich handelt es sich aber um zwei eigenständige Kennzeichnungen mit unterschiedlichem Anwendungsbereich und eigenen Gestaltungsregeln.

Gewährleistung oder Garantie: der Unterschied

Im Kundenkontakt werden die beiden Begriffe ständig durcheinandergeworfen – dabei ist die Abgrenzung eindeutig: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der bei jedem Warenkauf automatisch gilt, mindestens zwei Jahre lang. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung – meist des Herstellers –, die über die gesetzlichen Rechte hinausgeht.

Genau an dieser Verwechslung setzt die EU an: Verbraucher sollen künftig auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen ohnehin per Gesetz zustehen – und was der Hersteller freiwillig obendrauf legt.

Wen betrifft die Pflicht ab dem 27. September 2026?

Die Vorgaben gelten als EU-Verordnung unmittelbar – es gibt keine Übergangsfrist über ein nationales Gesetz. Betroffen sind:

  • alle Unternehmer, die Waren an Verbraucher verkaufen – unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Neuware und Gebrauchtware gleichermaßen
  • Drittanbieter auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay – entscheidend ist, wer Vertragspartner des Käufers wird
  • der stationäre Handel sowie Vertragsabschlüsse per E-Mail oder Telefon

Nicht betroffen sind reine B2B-Shops sowie Angebote ohne physische Ware – etwa digitale Inhalte, SaaS oder klassische Dienstleistungen.

Design, Format und Platzierung im Shop

Design: kein Spielraum

Aufbau, Farben und Inhalt beider Labels sind EU-weit fest vorgegeben. Kürzen, umgestalten oder ans eigene Shop-Design anpassen ist nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Beim Garantielabel trägst du Hersteller, Modell und Garantielaufzeit ein – alles andere bleibt unverändert. Die EU-Kommission stellt die Grafikdateien in allen Amtssprachen bereit, farbig und in Schwarz-Weiß. Für mehrsprachige Shops heißt das: Das Label erscheint jeweils in der im Shop gewählten Sprache.

Farbe und Mindestgröße

Welche Variante du zeigen musst, hängt vom Kanal ab. Im Onlineshop ist die farbige Darstellung Pflicht, eine Mindestgröße in Pixeln oder Millimetern schreibt die Verordnung dort nicht vor. Läuft der Vertragsschluss dagegen außerhalb einer Shop-Oberfläche – etwa per E-Mail oder im Ladengeschäft –, darf das Label auch in Schwarz-Weiß erscheinen, muss dann aber ein festes Mindestformat einhalten: DIN A4 beim Gewährleistungslabel, 95 × 100 mm beim Garantielabel. Größere Formate sind ausdrücklich erlaubt.

Platzierung: Wo welches Label hingehört

Das Gewährleistungslabel muss vor dem Vertragsschluss leicht erkennbar sein – etwa auf der Produktdetailseite oder im Checkout. Es muss aber nicht bei jedem Artikel einzeln stehen. Ob eine „verschachtelte" Darstellung zulässig ist, bei der das Label erst per Klick oder Mouseover in voller Größe erscheint, ist derzeit rechtlich umstritten: Der Verordnungstext spricht dagegen, die Praxisleitlinien der EU-Kommission dafür. Bis das geklärt ist, fährst du mit der vollständig sichtbaren Darstellung auf der sicheren Seite.

Das Garantielabel ist dagegen produktbezogen und gehört auf die jeweilige Produktdetailseite – ein Hinweis im Checkout allein genügt hier nicht. Anders als beim Gewährleistungslabel erlaubt die Verordnung hier die verschachtelte Anzeige ausdrücklich.

Bestellbestätigung nicht vergessen

Beide Labels gehören außerdem in die Bestellbestätigung, die du deinen Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellst – klassischerweise per E-Mail mit Anhang.

Was droht bei fehlenden oder falschen Labels?

Fehlt ein Label, ist es unvollständig oder wird ein Garantielabel verwendet, obwohl gar keine Herstellergarantie besteht, ist das wettbewerbsrechtlich relevant – es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Und weil die Vorgaben EU-weit einheitlich sind, lassen sich Verstöße besonders leicht aufspüren.

Umsetzung mit JTL-Shop 5.8

Wer JTL-Shop einsetzt, kann die neuen Labels seit dem Stable Release von Version 5.8.0 direkt aus dem Shop heraus ausgeben – ganz ohne zusätzliches Plugin. Die Garantiedaten pflegst du zentral in der Wawi über die Funktionsattribute für Garantiejahre, Hersteller und Modellkennung. Beim Shop-Abgleich erzeugt der Shop daraus automatisch die passenden Labels: farbig, in der jeweils richtigen Sprache und mit englischem Fallback für Sprachen, die noch nicht hinterlegt sind.

Wo die Labels erscheinen, steuerst du selbst: Neue globale Einstellungen legen fest, ob und wie das Garantielabel auf Kategorieseiten, Produktdetailseiten, im Warenkorb und im Checkout sichtbar ist. Für das Gewährleistungslabel lässt sich zusätzlich eine eigene Warranty-Seite aktivieren, die dauerhaft über die rechtlichen Informationen erreichbar ist – inklusive scanbarem QR-Code und passender Sprachversion zu den offiziellen EU-Informationen.

Mit dem Update auf JTL-Shop 5.8 bist du damit rechtzeitig zum 27. September startklar und kannst der Labelpflicht gelassen entgegensehen.

Du möchtest das Update auf 5.8 nicht allein stemmen? Sprich uns an – wir prüfen deine Shop-Version, planen das Update und richten die Label-Ausgabe gemeinsam mit dir ein.

Was JTL-Shop 5.8 sonst noch mitbringt

  • Sortierung nach Bruttopreis: Kategorien lassen sich jetzt nach dem tatsächlich zu zahlenden Preis sortieren – inklusive Steuern, Aktionspreisen, Rabatten und kundenspezifischen Preisen. Bei gleichem Preis wird automatisch alphabetisch sortiert, und auch Kategorien mit mehreren tausend Artikeln bleiben dabei performant.
  • Admin-Tool für historische Daten: Ein neuer Backend-Bereich hilft dir, veraltete Kunden-, Bestell- und Warenkorbdaten kontrolliert zu löschen. Du wählst Datengruppen und ein Stichdatum, bekommst vor dem Löschen einen Sicherungshinweis samt Bestätigungsdialog und zum Abschluss eine Ergebnisübersicht.

Checkliste: So bereitest du deinen Shop vor

  1. Sortiment prüfen: Welche deiner Artikel gehen an Verbraucher?
  2. Bei Herstellern nachfragen, ob freiwillige Garantien bestehen – Laufzeit und Bedingungen schriftlich dokumentieren.
  3. Shop auf Version 5.8 aktualisieren und die Garantieattribute in der Wawi pflegen.
  4. Sichtbarkeit des Garantielabels für die passenden Seiten konfigurieren.
  5. Sicherstellen, dass beide Labels auch in der Bestellbestätigung ausgegeben werden.
  6. Wiederkehrende Prüfung einplanen, sobald sich Sortiment oder Garantiebedingungen ändern.
  7. Darstellung auf Marktplatzkanälen separat klären – dort können eigene Vorgaben gelten.
  8. Anzeige auf Desktop und Mobilgerät kontrollieren und eine Testbestellung durchführen.
  9. Kundenservice zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie briefen.

Fazit

An Gewährleistung und Garantie selbst ändert die EU-Verordnung nichts – wohl aber an der Art, wie du beides darstellen musst. Einzelne Auslegungsfragen sind noch offen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU-Kommission ihre Praxisleitlinien nachschärft. Am besten fährst du deshalb zweigleisig: früh mit der inhaltlichen Vorbereitung starten, damit Sortiment und Garantiedaten rechtzeitig geprüft sind, und parallel die technische Umsetzung angehen – etwa mit dem Update auf JTL-Shop 5.8. So bist du zum Stichtag am 27. September 2026 sauber aufgestellt, ohne in letzter Minute nachbessern zu müssen.

#Gewährleistungslabel#Garantielabel#JTL-Shop 5.8#E-Commerce-Recht

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